1.
Voraussetzung: Körperliche und geistige Eignung
Das
bedeutet, dass
jeder, der bei einer Feuerwehr anfängt, eine
Werksärztliche
Untersuchung (Belastungs-EKG, Blutuntersuchung, Hör- und
Sehvermögen, usw) durchlaufen muss. Diese Untersuchung ist
kein
Hexenwerk und wird so ziemlich von jedem bestanden. Die
Untersuchungskosten werden natürlich übernommen.
2. Voraussetzung: Grundlehrgang
Das
bedeutet, dass
jeder einen Grundlehrgang besuchen und bestehen muss. Dieser
dauert insgesamt 4 Wochen (Samstags 8 Std. und in der Woche jeweils an
2 Abenden 4 Std.). Evtl. entstehende Ausfallzeiten
bzw. Ausfallkosten werden natürlich erstattet.
Außerdem
wird man während den Lehrgängen kostenlos
verpflegt.
3. Voraussetzung: Keine weiteren!
Man
kann, muss aber nicht lautet die Devise.
Jeder
Feuerwehrmann mit Grundlehrgang kann Einsätze mitfahren.
Allerdings
kann man sich auch weiterbilden.
Hier ein
paar Beispiele:
-
Sprechfunklehrgang
- LKW-Führerschein (wird häufig bezahlt)
- Maschinistenlehrgang (zum Bedienen der Pumpe und der
Agregate)
- Atemschutzlehrgang (Angriffstrupp mit
Atemluftgeräten)
- Motorsägenlehrgang
- Führungslehrgänge
- etc.
Fazit: Kommen Sie doch einfach mal bei uns vorbei
(Montags 20:00 Uhr im Gerätehaus)
Gruß
Ronny Weber
(Wehrführer)
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